Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer ­Geschäftsbedingungen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigungen.

Preise

Alle Preise sind freibleibend in EUR ab Werk (zuzüglich Mehrwertsteuer). Es gelten die am Liefertag gültigen Preislisten.

Lieferverpflichtung/Lieferfristen

Eine Lieferverpflichtung wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von eingegangenen Lieferverpflichtungen.

Versand und Gefahrübergang

Die Transportgefahr ab Werk trägt der Besteller. Verpackung und Versendungsart erfolgen nach unserem Ermessen.

Zahlungen

Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Zentralregulierungs- und Delkredereabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns selbst eingegangen ist. Bei Ziel­überschreitung werden Zinsen in Höhe von 10 % berechnet.

Ist eine unserer Forderungen überfällig oder werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Zweifel ziehen, werden alle unsere Forderungen sofort fällig.

Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor; sie werden nur zahlungshalber angenommen. Hierdurch entstehende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher nicht rechtskräftig festgestellter bzw. bestrittener Forderungen des Bestellers ist nicht statthaft; ebensowenig die Aufrechnung mit diesen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet.

Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in vollem Umfang an uns ab. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Besteller auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

Unbeschadet unserer Einziehungsbefungnis ist der Besteller im ­Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Einziehung unserer Forderungen im eigenen Namen berechtigt, solange keine unserer Forderungen (insbesondere durch Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses oder sonstigem Vermögensverfall des Bestellers) überfällig ist.

Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

Bei Anwendung des Scheck-Wechsel-Verfahrens besteht der Eigentumsvorbehalt auch nach der Scheckzahlung fort, bis wir aus der Wechselhaftung entlassen sind.

Beanstandungen

Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden (§ 377 HGB). Für nicht werkstoffgerechte Behandlung bzw. Lagerung lehnen wir Reklamationen oder Garantien ab. Für Herstellungsfehler übernehmen wir eine Gewähr in der Weise, dass wir innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist für eine Instandsetzung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises (nach unserer Wahl) aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Gewinnentgang, Minderung des Kaufpreises usw. sind nicht möglich. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

Warenrücksendungen

Für Rücksendungen, gleich aus welchem Grund, ist unser Einverständnis vor der Absendung erforderlich. Rücksendungen ohne unser Einverständnis und nicht freigemachte Rücksendungen werden nicht angenommen. Wird für odnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware Rücksendung vereinbart, wird bei einwandfreier, nicht ausgezeichneter Neuware 4 % des Warenwertes für die Bearbeitung berechnet. Müssen Verpackungen ersetzt oder Artikel repariert werden o.ä. erfolgt Berechnung nach Aufwand.

Verwendung des BUSCH-Logos, BUSCH-Bildmaterial usw.

Das BUSCH-Logo und die Marke MADE-BY-YOU sind eingetragene Markenzeichen. Eine Verwendung (Internet, Drucksachen usw.) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch BUSCH gestattet. Eine schriftlich erteilte Genehmigung kann jederzeit durch BUSCH widerrufen werden. Gleiches gilt für BUSCH-Bildmaterialien.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Es gilt deutsches Recht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Stand: Januar 2007

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer ­Geschäftsbedingungen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von... mehr erfahren »
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer ­Geschäftsbedingungen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigungen.

Preise

Alle Preise sind freibleibend in EUR ab Werk (zuzüglich Mehrwertsteuer). Es gelten die am Liefertag gültigen Preislisten.

Lieferverpflichtung/Lieferfristen

Eine Lieferverpflichtung wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von eingegangenen Lieferverpflichtungen.

Versand und Gefahrübergang

Die Transportgefahr ab Werk trägt der Besteller. Verpackung und Versendungsart erfolgen nach unserem Ermessen.

Zahlungen

Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Zentralregulierungs- und Delkredereabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns selbst eingegangen ist. Bei Ziel­überschreitung werden Zinsen in Höhe von 10 % berechnet.

Ist eine unserer Forderungen überfällig oder werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Zweifel ziehen, werden alle unsere Forderungen sofort fällig.

Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor; sie werden nur zahlungshalber angenommen. Hierdurch entstehende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher nicht rechtskräftig festgestellter bzw. bestrittener Forderungen des Bestellers ist nicht statthaft; ebensowenig die Aufrechnung mit diesen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet.

Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in vollem Umfang an uns ab. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Besteller auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

Unbeschadet unserer Einziehungsbefungnis ist der Besteller im ­Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Einziehung unserer Forderungen im eigenen Namen berechtigt, solange keine unserer Forderungen (insbesondere durch Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses oder sonstigem Vermögensverfall des Bestellers) überfällig ist.

Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

Bei Anwendung des Scheck-Wechsel-Verfahrens besteht der Eigentumsvorbehalt auch nach der Scheckzahlung fort, bis wir aus der Wechselhaftung entlassen sind.

Beanstandungen

Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden (§ 377 HGB). Für nicht werkstoffgerechte Behandlung bzw. Lagerung lehnen wir Reklamationen oder Garantien ab. Für Herstellungsfehler übernehmen wir eine Gewähr in der Weise, dass wir innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist für eine Instandsetzung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises (nach unserer Wahl) aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Gewinnentgang, Minderung des Kaufpreises usw. sind nicht möglich. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

Warenrücksendungen

Für Rücksendungen, gleich aus welchem Grund, ist unser Einverständnis vor der Absendung erforderlich. Rücksendungen ohne unser Einverständnis und nicht freigemachte Rücksendungen werden nicht angenommen. Wird für odnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware Rücksendung vereinbart, wird bei einwandfreier, nicht ausgezeichneter Neuware 4 % des Warenwertes für die Bearbeitung berechnet. Müssen Verpackungen ersetzt oder Artikel repariert werden o.ä. erfolgt Berechnung nach Aufwand.

Verwendung des BUSCH-Logos, BUSCH-Bildmaterial usw.

Das BUSCH-Logo und die Marke MADE-BY-YOU sind eingetragene Markenzeichen. Eine Verwendung (Internet, Drucksachen usw.) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch BUSCH gestattet. Eine schriftlich erteilte Genehmigung kann jederzeit durch BUSCH widerrufen werden. Gleiches gilt für BUSCH-Bildmaterialien.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Es gilt deutsches Recht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Stand: Januar 2007

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